AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Der Webshop „Lauter-Equipment“ ist eine Marke der Firma ALC Eventsolutions GmbH., im Folgenden „ALC“ genannt. Alle Verträge und Dienstleistungen werden ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALC geschlossen bzw. erbracht. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, im Folgenden „Mieter“ genannt, erlangen gegenüber ALC selbst dann keine Geltung, wenn sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALC nicht widersprechen. Sie sind ausschließlich dann wirksam, wenn sie von der ALC ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner erklärt dieser, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALC zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
2. Allgemeiner Vermietungsablauf
2.1. Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der ALC, einzig jene Posten, die ausdrücklich zum Verkauf ausgeschrieben sind, werden Eigentum des Mieters.
2.2. Der Mieter ist, sofern notwendig, für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung sowie der Vergnügungssteuer verantwortlich und hält die ALC hiervon, insbesondere hinsichtlich Gebühren, Steuern, Abgaben o.ä., schad- und klaglos.
2.3. Jede Art von Änderung an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten für eine eventuell notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes hat der Mieter der ALC zu ersetzen.
2.4. Die ALC behält sich das Recht vor, an den Geräten und Aufbauten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden. Die ALC behält sich für sich und ihre Hilfskräfte ebenfalls das Recht vor, bei Auf- und Abbau der Gerätschaften, sowie während der Veranstaltungen Gewand mit Firmenlogos-und Schriftzügen zu tragen.
2.5. Sollte sich der Lieferumfang während des Aufbaus aufgrund von Notwendigkeiten oder mündlicher Bestellungen ändern, so gilt als vereinbart, dass diese in der Schlussrechnung berücksichtigt werden.
2.6. Für Flurschäden u.a. Schäden, welche während eines Auf-oder Abbaus im Zuge eines Projektes durch die ALC verursacht werden, hält der Mieter ALC, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der ALC, schad-und klaglos.
2.7. Personalarbeitszeiten beziehen sich auf die Normalarbeitszeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, sofern nicht explizit anders angegeben wird. Bei Arbeiten außerhalb dieser Normalarbeitszeit gilt ein Zuschlag von 50% als vereinbart.
3. Zusätzliche Geschäftsbedingungen (für Kunden, die Gerätschaften in Form von Selbstabholung mieten, und für Kunden, aus deren Veranstaltungsplanung (und folglich aus dem gebuchten Angebot) hervorgeht, dass die Gerätschaften nicht ununterbrochen von der ALC oder einem ihrer Erfüllungsgehilfenbetreut werden:
3.1. Der Mieter übernimmt die Haftung in vollem Umfang für jegliche Schäden an Geräten (unsachgemäße und unbefugte Bedienung bzw. Inbetriebnahme, Beschädigung der Geräte durch Witterung, Drittpersonen, Vandalismus etc.) vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rücknahme durch die ALC.
3.2. Für nicht retournierte oder beschädigte Geräte verpflichtet sich der Mieter, der ALC den Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis zu bezahlen.
3.3. Verzichtet der Mieter auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte bei deren Rückgabe, erkennt er die Richtigkeit und Vollständigkeit der von der ALC aufgenommenen Liste an.
4. Vertragsabschluss, Honorar und Zahlungsmodalitäten
4.1. Werden mündliche und schriftliche Bestellungen nicht binneneiner Woche schriftlich widerrufen oder geändert, gilt die Bestellung als fixiert. Werden fixierte Bestellungen, aus welchen Gründen auch immer, annulliert, wird folgende Stornogebühr verrechnet:
Bei Stornierung nach Auftragserteilung: 20% der Auftragssumme; 7Tage vor geplantem Aufbau: 50% der Auftragssumme; 1 Tag vor geplantem Aufbau:100% der Auftragssumme. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, alle dem Auftragnehmer entstandenen Kosten für die Forderungsbetreibung, sowie 12% p.a. Verzugszinsen zu ersetzen.
4.2. Die Bezahlung ist zu 100% des vereinbarten Preises mit Auftragserteilung (= Zeichnung des Angebots), jedoch mit einem Respiro von 7 Tagen zur Zahlung (eingehend auf das Bankkonto der ALC) fällig. Zahlungsverzug wird als Annullierung des fixierten Auftrages gewertet, wodurch Stornogebührenanfallen, wie sie in 4.1. beschrieben sind.
4.3. Lädt der Mieter die ALC zur Erstellung eines Angebotes ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an die ALC bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer nicht statt, ist die ALC berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes Honorar zu verrechnen.
5. Haftung
5.1. Die Haftung der ALC richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch die ALC, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
5.2. Zusätzlich zu Punkt 5.1. vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die ALC der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt ist.
6. Gerichtsstand
6.1. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Unternehmensstandort der ALC, das Handelsgericht Wien, und die Anwendung österreichischen Rechtsunter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7. Nebenabreden/Schriftform
7.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALC unwirksam sein, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung und gegebenenfalls während einer Veranstaltung Daten (wie z.B. Fotos, Videos, Musikmaterial etc.) gespeichert werden.
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